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In sintesi

2026-07-07T08:30:00
2026-07-10T08:30:00
2026-07-15T08:30:00
08:30

Data
07.07.2026

Orario
08:30 - 12:30

08:30 - 12:30

Codice corso
8/2239

Quota partecipazione
190,00€

Termine per la registrazione
02. Luglio 2026

Luogo
Online

Alessandro Doro

Alessandro Doro

Christian Bergamaschi

Christian Bergamaschi - B-Secure

Esperto di sicurezza e responsabile HSE

Federico Lavoriero

CTM GmbH Srl
Projektverantwortliche: Elisabetta Bartocci

Kursbetreung: Martina Gufler
m.gufler@unternehmerverband.bz.it

Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer/innen – Spezifisches Modul für das hohe Risiko

accedi

Zielgruppe(n)

Reserviert für Mitgliedsunternehmen des Unternehmerverbands Südtirol 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne von Art. 2 Buchstabe a) des G.v.D. Nr. 81/2008, welche in Berufen mit hohem Risiko tätig sind. 

 

Ziele

Der Kurs hat das Ziel, die gesetzlich vorgesehene Weiterbildungspflicht für Arbeitnehmer/innen zu erfüllen.

Im Rahmen des neuen Staat-Regionen-Abkommens zielt der Hochrisiko-Sicherheitskurs darauf ab, die Arbeitssicherheit in besonders gefährdeten Bereichen systematisch zu verbessern. Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende in Hochrisikobereichen verschiedener Sektoren und verfolgt folgende zentrale Ziele:

1.    Sensibilisierung für spezifische Gefährdungen: Vermittlung eines fundierten Verständnisses für branchenspezifische Risiken und kritische Arbeitssituationen. 
2.    Prävention von Arbeitsunfällen: Schulung praxisnaher Maßnahmen zur Unfallvermeidung und zur Minimierung gesundheitlicher Gefahren. 
3.    Kompetenzaufbau für sicheres Handeln: Förderung von Handlungssicherheit in Hochrisikosituationen durch praxisorientierte Übungen und Szenarien. 
4.    Rechts- und Normenkonformität: Sicherstellung, dass Mitarbeitende die relevanten Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten. 
5.    Sektorübergreifende Best Practices: Austausch bewährter Verfahren zwischen verschiedenen Industriebereichen, um einheitlich hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. 
6.    Nachhaltige Sicherheitskultur: Stärkung der Sicherheitskultur im Unternehmen durch Bewusstseinsbildung, Motivation zur Eigenverantwortung und kontinuierliche Weiterbildung. 

Der Kurs bildet damit eine fundierte Grundlage für die Umsetzung der Vorgaben des Staat-Regionen-Abkommens und trägt entscheidend dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeitenden in Hochrisikobereichen zu erhöhen.
 

Inhalt

Modul 1 
•    Gesundheitsrisiken (Stress, Heben Tragen, Staub, Mikroklima, biologisches Risiko, physikalische Risiken) 
•    Gesundheitsüberwachung 
•    Mutter- und Jugendschutz 
•    Nachtarbeit 
•    Alleinarbeit
 
Modul 2 
•    Arbeitsunfälle (Statistiken, häufigste Unfallursachen) Arbeitsstätten (Treppen, Böden, architektonische Gefahren, Absturz, Beleuchtung, ) 
•    Arbeitsmittel (Umgang, elektrische, mechanische und thermische Gefahren) 
•    Betriebsinterne Verkehrswege 
 
Modul 3 
•    Persönliche Schutzausrüstung 
•    Notfallmanagement 
•    Beschilderung 
•    Gefahrstoffe und Kennzeichnung

Stundenplan

12 Stunden (3 Treffen à 4 Stunden)

07/07/2026
10/07/2026
15/07/2026

jeweils von 08.30 bis 12.30 Uhr
 

Teilnahmebestätigung

Am Ende der Schulungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmende, die mindestens 90% der Gesamtstunden besuchten und den Abschlusstest positiv absolvieren, eine Teilnahmebestätigung.

Nützliche Infos

In Übereinstimmung mit dem Staat-Regionen-Abkommens vom 17. April 2025 sieht der Ausbildungsgang nicht nur die Überprüfung des Lernfortschritts vor, sondern auch die Bewertung der Wirksamkeit der Ausbildung im Zeitverlauf.

Zu diesem Zweck werden folgende Modalitäten angewandt:

•    Überprüfung des Lernfortschritts am Ende des Kurses durch Tests und/oder praktische Prüfungen, um den Erwerb der vorgesehenen Kenntnisse und Kompetenzen festzustellen;
•    Erhebung der Zufriedenheit der Teilnehmer mittels eines strukturierten Fragebogens, um die Qualität, den wahrgenommenen Nutzen und die Übereinstimmung des Lehrgangs mit den Erwartungen zu bewerten;
•    Wirksamkeitsprüfung durch den Arbeitgeber mittels Erfassung der Anwendung des Gelernten.

Die Ergebnisse der Überprüfungen werden vom Ausbilder zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Ausbildungsgänge genutzt.
 


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