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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Bewegungen aus Arbeitsgründen - Bestimmungen bis zum 5. März 2021

    Durch das Gesetzesdekret n. 2/2021 und das Dekret des Ministerpräsidenten vom 14. Jänner 2021, gelten ab dem 16. Jänner und bis zum 5.

  • Änderung des Landesgesetzes vom 5. Dezember 2012, Nr. 20, „Bestimmungen zur Lärmbelastung“

    In den Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021 wird Artikel 19 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 5. Dezember 2012, Nr. 20, in geltender Fassung, wie folgt abgeändert:

  • Kapitalisierung von neuen innovativen Unternehmen – Ausschreibung 2021: Gesuche können ab sofort eingereicht werden

    Die Landesabteilung für Innovation unterstützt mittels einer spezifischen Ausschreibung Neugründungen von Unternehmen mit innovativem Charakter, die einen Mehrwert in Südtirol schaffen.

  • Das Gesetzesdekret “Milleproroghe” wirkt sich auch auf öffentliche Aufträge aus

    Das Gesetzesdekret Nr. 183/2020, welches eine Reihe von Fristverlängerungen verfügt, hat auch ein paar Änderungen im Bereich der öffentlichen Arbeiten eingeführt. Diesbezüglich werden die Unternehmen auf folgende hingewiesen

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  • INPS/NISF: Zahlung der ausgesetzten Sozialbeiträge

    Das INPS/NISF hat am 13. Januar eine Pressemitteilung veröffentlicht, mit der mitgeteilt wird, dass die erste Rate bezüglich die von den Notstandsbestimmungen ausgesetzten Sozialbeiträgen (gemäß Art. 97 der Eilverordnung vom 14. August 2020, Nr. 104)  bis zum 31.

  • Coronavirus - Neue Einreisebestimmungen Österreich

    Mit 15. Jänner tritt in Österreich die neue Einreiseverordnung in Kraft, wonach alle Einreisenden grundsätzlich verpflichtet sind, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.

  • INPS/NISF: die Antragstellungen auf Anerkennung der Zugangsbedingungen für das soziale Überbrückungsgeld „APE sociale“ sind wieder möglich.

    Das NISF/INPS weist in der Mitteilung Nr. 62 vom 08. Januar 2021 darauf hin, dass laut Haushaltsrahmengesetz 2021 der Versuchszeitraum für das soziale Überbrückungsgeld (sog. APE sociale) bis zum 31.

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