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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Telematische Hinterlegung der Kollektivverträge auf zweiter Ebene

    Der Gesetzgeber hat die oben genannte Verpflichtung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von „beitragsbezogenen oder steuerlichen Vorteilen" und von „sonstigen Vorteilen im Zusammenhang mit dem Abschluss von betrieblichen oder territorialen Kollektivverträgen" eingeführt.

  • Inail: Förderungen für die Wiedereingliederung von Personen mit arbeitsbedingter Behinderung

    Das Projekt wird mit dem betroffenen Arbeitnehmer gemeinsam ausgearbeitet und zielt auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes ab.

  • Befristete Arbeitsverträge vom zusätzlichen Beitrag NASPI ausgeschlossen

    Der NASpI-Zusatzbeitrag (Art. 2 Abs. 28 Gesetz Nr. 92/2012) beläuft sich auf 1,4% des steuerpflichtigen Lohns und wird von den Arbeitgebern für die nicht unbefristeten Arbeitsverhältnisse geschuldet.

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das zweite Semester 2020 veröffentlicht

    Im Staatlichen Amtsblatt Nr. 19 vom 31. Juli 2020 ist die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums laut Art. 5 der G.v.V. Nr. 231 vom 9.10.2002, wie abgeändert von der G.v.V. Nr.

  • Sperre B180 Reschenstrasse (Tirol) vom 31.08.2020 – 30.09.2020

    Der Schwerverkehr muss großräumig über den Brenner ausweichen, PKW und kleine Lieferwagen werden über Martina (CH) umgeleitet. Im Oktober und November wird es noch zu Teilsperrungen (Sperrungen von bis zu 20 Minuten am Stück) der Straße kommen.

  • INAIL: die Gültigkeit des Durc

    L’Istituto, con nota operativa del 3 agosto 2020, precisa che, a seguito della Legge n. 27/2020 di conversione con modifiche del D.L. n.

  • Smart working und Verlängerung des Covid-19 Notstandes

    Facciamo seguito alla nostra Nachrichten n. A00286-2020 des 24/07/2020, per comunicare che tra le misure che risultano prorogate con il D.L. n. 83/2020 ci sono anche quelle inerenti il lavoro agile, disciplinate dall’art.90, commi 1, 3 e 4, del d.l. n. 34 del 2020 convertito in l. n.

  • Smart working und Verlängerung des Covid-19 Notstandes: weitere wichtige Neuerungen

    In base all’art. 1, comma 3, del suindicato decreto legge, tutti i termini previsti nell’allegato 1 del decreto stesso sono prorogati al 15 ottobre 2020. E’ confermato che, in generale, anche il lavoro agile “unilaterale” è prorogato al 15 ottobre ma il n.

  • Emissionsarme Fahrzeuge: Lokale und staatliche Förderungen

    1) Landesförderungen für die Elektromobilität 1.1 Begünstigte und Fördervoraussetzungen Die Anspruchsberechtigten müssen eine wirtschaftliche Tätigkeit in Südtirol ausüben (der Sektor Land- und Forstwirtschaft sowie der Bereich Spiel-, Wett- und Lotteriewesen sind ausgeschlossen).