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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Mautgebühren 2019 – Verfahren zur Rückerstattung der Autobahnmaut gestartet

    Die Rückerstattung der Mautgebühren sieht zwei Phasen vor: PHASE 1- Reservierung der Anfrage, von 20. April 2020 ab 9.00 Uhr bis 27. April 2020 bis 14.00 Uhr. Reservierungen, die danach erfolgen, sind nicht zulässig.

  • Staatlicher Garantiefonds: Darlehen bis zu 25.000 Euro – das Gesuchsformular ist online

    In der Tat ist jetzt auf der Website „fondodigaranzia“ (hier klicken) das Formular für die Beantragung der Garantie für Finanzierungsbeträge bis 25.000 Euro verfügbar. Dieses Formular muss vom interessierten Unternehmen ausgefüllt und der Bank (oder der Garantiegenossenschaft, z.B.

  • Coronavirus: Finanzierungen der Südtiroler Banken

    In diesem ersten Schritt sind Kredite bis zu 10.000 Euro für Familien mit Einkommensverlusten und Kredite bis zu 35.000 Euro für Unternehmen und Freiberufler unmittelbar zugänglich.

  • Coronavirus: Beihilfen des Landes für Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten

    1 Begünstigte Freiberufler, Selbständige, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol eine Tätigkeit ausüben 2 Voraussetzungen Das antragstellende Unternehmen muss folgende Voraussetzungen erfüllen: -Aufnahme der Tätigkeit vor dem 23.

  • Coronavirus: Aufhebung Fahrverbote Warentransport vom 19. April bis 03. Mai 2020

    Sonntag, 19 April 2020 Samstag, 25. April 2020 Sonntag, 26. April 2020 Freitag, 01. Mai 2020 Sonntag, 03. May 2020 Die Aufhebung der Fahrverbote für den internationalen Warentransport bleibt bis auf Widerruf aufrecht. In Anlage das Dekret des Ministeriums.

  • Coronavirus: Klarstellungen der Einnahmenagentur zur Eilverordnung "Liquidität"

    Die Einnahmenagentur klärt mit dem Rundschreiben Nr. 9/E vom 13. April 2020 zahlreiche Aspekte der in der Eilverordnung Nr. 23/2020 – “Liquidität“ enthaltenen steuerlichen Bestimmungen.

  • Sondermaßnahmen im Bereich der sozialen Abfederungsmaßnahmen infolge des epidemiologischen Notstands aufgrund von COVID-19: Rundschreiben Nr. 8/2020 des Arbeitsministeriums und das Gesetzesdekret Nr. 23 vom 8. April 2020 (sog. Liquiditätsdekret).

    Unter diesen Bestimmungen ist für den Bereich Arbeit die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der sozialen Abfederungsmaßnahmen aufgrund COVID-19 auf die Arbeitnehmer, welche zwischen dem 24. Februar und dem 17. März 2020 eingestellt wurden (Art.

  • Coronavirus: “decreto Liquidità” – Garantien und finanzielle Unterstützungen für Unternehmen

    A) Garantien für Unternehmen Der Einfachheit halber werden nachstehend die wichtigsten Aspekte (Finanzierungsbeträge, für welche die Garantie gewährt werden kann, Bedingungen für die Gewährung und Dauer der Garantie) und die vorgesehenen Garantien je nach Betriebsgröße aufgezählt. 1.

  • Öffentliche Arbeiten - Verlängerung und Aussetzung der Fristen im Bereich der Verfahren und Maßnahmen

    Am 7. April 2020 hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 236 den Bereich der Fristen für Verfahren im öffentlichen Auftragswesen spezifisch geregelt.