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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • “Verdienststern für Arbeit” – Verleihung für das Jahr 2021

    Das Ministerium für Arbeit hat die erforderlichen Anleitungen für die Vorlage der Anträge auf die Verleihung des „Verdienststerns für Arbeit“ für das Jahr 2021 festgelegt. Wir weisen darauf hin, dass die Anleitungen für dieses Jahr im Wesentlichen dieselben sind wie im letzten Jahr:

  • Konventionen für Covid-Diagnosetests (aktualisiert)

    Der Unternehmerverband Südtirol hat Vereinbarungen mit privaten Gesundheitsstrukturen unterzeichnet, zur Durchführung von serologischen Tests und COVID 19-Abstrichen für die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen.

  • Augustdekret: Die wichtigsten finanziellen Maßnahmen

    Das sog. Augustdekret, welches in ein Gesetz umgewandelt wurde (Nr. 126 vom 13.

  • Berufsspezialisierende Lehre: Lohnsachbearbeiter/Lohnsachbearbeiterin

    Dieser neue Beruf wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 18. Februar 2020, Nr. 119 in der Lehrberufsliste aufgenommen. Anbei finden Sie die entsprechende Bildungsordnung.

  • Sabatini Finanzierung - Stundung der Ratenzahlungen: Verlängerung der Frist bis zum 31. Januar 2021

    Gegenständliche Verlängerung wird vom Ministerium automatisch anerkannt (siehe Mitteilung des Ministeriums, hier klicken), ohne dass die Unternehmen hierfür einen besonderen Antrag übermitteln müssen.

  • KV (CCNL) der Bauindustrie: der Gesundheitsfonds SANEDIL wird operativ

    Ab den Beitragsberichten für Oktober 2020 wird der über die Bauarbeiterkasse an den SANEDIL-Fonds zu zahlende Beitrag folgender sein: • 0,60% für Arbeiter; • 0,26% Angestellte. Die Gesundheitsversicherung und die damit verbundenen Garantien treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.

  • INPS/NISF: operative Anleitungen betreffend die korrekte Verwaltung der neuen Antragstellungen für die Ordentliche Lohnausgleichskasse, für den ordentlichen Beitrag und den außerordentlichen Lohnausgleich mit Begründung “COVID 19 con fatturato”.

    Um die zusätzlichen 9 Wochen Lohnausgleich zu beantragen, müssen die Arbeitgeber einen Antrag auf Lohnausgleich aufgrund von Umsatzrückgang wegen COVID-19 einreichen (die anzugebende Begründung lautet „COVID 19 con fatturato“).

  • INPS/NISF: Beanspruchungsmodalitäten der Elternzeit aufgrund des Notstandes COVID-19
    für die Schulquarantäne von Kindern

    I genitori lavoratori dipendenti possono richiedere un congedo, da utilizzare per astenersi dal lavoro, in tutto o in parte, in corrispondenza del periodo di quarantena del figlio convivente e minore di anni quattordici (la convivenza sussiste quando il figlio ha la residenza anagrafica nella

  • CNCE: Verlängerung Förderung der Beschäftigung

    Die Ansuchen können noch bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden ((PEC: cassaedile.bz00@postepec.cassaedile.it).

  • Eigenerklärungen sind auch zwischen Privaten gültig

    Bisher war es dem Willen des Privaten überlassen, eine sogenannte Eigenerklärung vom Interessenten, d.h. eine vom Interessenten ausgestellte Ersatzerklärung für die Fälle gemäß Art. 46 DPR 445/2000, zu akzeptieren oder eben nicht.