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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Haushaltsgesetz 2025: Steuerbestimmungen von Interesse für Unternehmen

    Das Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207 vom 30. Dezember 2024, veröffentlicht im ordentlichen Beiblatt Nr. 43 zum Amtsblatt der Republik Nr. 305 vom 31.

  • Verwaltungsrechtliche Haftung der Unternehmen – die Schulung der Mitarbeiter ist entscheidend

    In Bezug auf die im Gesetzesdekret 231/01 vorgesehene Haftung von Unternehmen für Straftaten, die in ihrem Interesse oder Vorteil begangen wurden, bietet die Annahme und wirksame Umsetzung eines Organisations- und Ma

  • Haushaltsgesetz 2025: Neuerungen im Bereich Arbeit und Steuern.

    Nel supplemento ordinario n. 43 alla Gazzetta Ufficiale n.

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  • Rechtsvereinbarung mit Safety Park Südtirol

    Die Rechtsvereinbarung mit Safety Park Südtirol wurde auch für das Jahr 2025 wieder erneuert.

    Diese sieht eine Reduzierung für Mitgliedsunternehmen von 20% auf folgende Leistungen/Produkte vor:

  • Kleinunternehmen: Landesbeiträge für betriebliche Investitionen - Aufstockung der Mittel

    Die Landesregierung hat eine Ausschreibung eröffnet, die Kapitalbeiträge für betriebliche Investitionen vorsieht. Begünstigte sind ausschließlich Kleinunternehmen (Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten).

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  • Sozialbericht 2024: Der Beitrag der Mitgliedsunternehmen zur Entwicklung Südtirols

    Kürzlich wurde der Sozialbericht 2024 des Unternehmerverbandes Südtirol veröffentlicht.

  • INAIL: Selbstberechnung der Prämie 2024/2025.

    Der 17. Februar 2025 ist der Stichtag für die Selbstberechnung der INAIL-Prämie für das Jahr 2024/2025. Die Lohnerklärungen müssen ausschließlich auf telematischem Weg innerhalb 28.

  • Nationales Arbeitsinspektorat (INL): Erste Hinweise zum „Collegato Lavoro“.

    Im Anschluss an unser Rundschreiben N2025-35617 möchten wir Sie darüber informieren, dass

  • Arbeitskräfteüberlassung: Pflicht zur alljährlichen Mitteilung an die Gewerkschaftsvertreter

    Man erinnert die Unternehmen daran, dass die Mitteilung betreffend die im Jahre 2024 abgeschlossenen Leiharbeitsverträge bis spätestens 31.