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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Geringfügige Beschäftigung – Meldepflicht ab Montag 24. Oktober 2016

    Die Mitteilung der geringfügigen Beschäftigung an das Arbeitsinspektorat ist ab Montag, den 24. Oktober 2016 verpflichtend.

  • Tagung vom 20.Oktober 2016 zum Thema Ordentliche Lohnausgleichkasse: Tagungsunterlagen

    Für weitere Informationen oder Fragen zum Thema steht die Abteilung Arbeits- und Gewerkschaftsrecht des Unternehmerverbandes zu Ihrer Verfügung.

  • Konvention Trenitalia - Confindustria: Corporate Travel - für Geschäftsreisen

    Da es sich um eine Konvention von Confindustria handelt, ist nur die italienische Version verfügbar. Da es sich um eine Konvention von Confindustria handelt, ist nur die italienische Version verfügbar.

  • Firmennetzwerke und Welfare

    Wir bitten folglich alle unsere Mitglieder, welche am Projekt Interesse haben und bereits an der Gründungsphase teilnehmen wollen, sich noch innerhalb dieses Monats unter folgender E-Mail Adresse zu melden: y.prischer@unternehmerverband.bz.it Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzei

  • Ankündigung der Verwendung von Wertgutscheinen für gelegentliche geringfügige Zusammenarbeit („Voucher“): Erläuterung des Arbeitsinspektorats

    Das Arbeitsinspektorat schließt sich der Interpretation bzw. der Auskunft des Arbeitsministeriums an, wonach die Ankündigung der Nutzung des sog. Voucher mindestens 60 Minuten vor der tatsächlichen Verwendung erst nach dem Erlass des entsprechenden Ministerialdekretes verbindlich wird.

  • Straßenverkehrsordnung: Kfz-Haftpflicht auch in digitaler Form zulässig.

    Seit dem 18. Oktober 2015 muss der Versicherungsabschnitt nicht mehr sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Mit der neuen Regelung soll den immer häufiger gewordenen gefälschten Abschnitten entgegengewirkt werden. Stattdessen wurde ein EDV-gestütztes Kontrollsystem eingeführt.

  • Ausschreibung im Transportwesen - 25 Millionen Euro für betriebliche Investitionen: Gesuche innerhalb 15. April 2017 einreichen!

    1. Begünstigte Begünstigt sind alle italienischen Gütertransportunternehmen und deren Konsortien, die ordnungsmäßig ins Verzeichnis der Gütertransportunternehmen und beim REN (Registro Elettronico Nazionale) eingetragen sind. 2.

  • Wer online verkauft muss das Rücktrittsrecht kennen

    Bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, haben Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Für Produkte läuft diese Frist ab Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen ab Unterzeichnung des Vertrages.

  • CONAI: Anreize für Klein- und Kleinstunternehmen, um Position in Ordnung bringen

    Beim CONAI eingetragene oder nicht eingetragene Klein- und Kleinstunternehmen, die verpackte Waren einführen oder die sich mit dem Sortieren bzw.