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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Universität Bozen: Das Praktikum, eine win-win-Situation- “Job Speed Dating”

    Die Praktika für die Studenten haben je nach Studiengang eine Dauer von vier Wochen bis zu vier Monaten. Die Studenten sind auf jeden Fall bereit, sich mit den Unternehmen auf eine Dauer zu einigen, die aufgrund des abzuwickelnden Projektes angemessen ist.

  • Unternehmensportal „World Company Register“ - Achtung: Die Dienstleistung ist nicht kostenlos!

    Es wird der Anschein geweckt, dass für die Dienstleistung keine Kosten anfallen. In Wirklichkeit wird der Preis des Services in kleingedruckten Buchstaben im Formular abgedruckt.

  • Lohnausgleichskasse (LAK) - Winterpause im Baugewerbe

    Begünstigte Arbeitnehmer und Grenzen der Gewährung des Lohnausgleichs Der Lohnausgleich wird zugunsten von Arbeitern und Angestellten gewährt, die auf den Baustellen von Unternehmen beschäftigt sind, die aufgrund saisonbedingter Witterungen die Arbeiten unterbrechen müssen.

  • Wichtige Neuheiten Fondimpresa

    Es handelt sich dabei um wichtige Neuerungen von Fondimpresa, dank welcher die Betriebe mehr Geldmittel auf dem eigenen Schulungskonto zur Verfügung haben können.

  • SISTRI: Wichtige Neuigkeiten

    Im Anhang finden Sie die Vorlage zur Berechnung der vorgesehen Beiträge.

  • Meldung der Geschäftsvorgänge mit Black list Ländern

    Die Vereinfachungsverordnung hat ab dem 13.

  • Gesetzlicher Zinssatz: Verminderung auf 0,5 % ab 2015

    Mit der Verordnung vom 11. Dezember 2014, veröffentlicht im G.A. Nr. 290 vom 15. 12. 2014, hat das Wirtschaftsministerium die Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von bisher 1 % auf 0,5 % beschlossen.

  • Mehrwertsteuer: Meldung der Absichtserklärungen für den Export an die Einnahmenagentur. Neuer Vordruck und Übergangsbestimmungen genehmigt

    Mit der „Vereinfachungsverordnung” (siehe unsere Nachricht Nr. A00272-2014 vom 10.12.2014) werden die Verpflichtungen für die Exporteure, welche unter Steueraussetzung einkaufen, d.h.

  • Landesförderungen: Eingereichte und noch nicht abgerechnete Beihilfegesuche können innerhalb 2. Februar 2015 vervollständigt werden

    1 Betroffene Bereiche Die neue Regelung betrifft folgende Maßnahmen Gegenstand der Förderung: -betriebliche Investitionen -Internationalisierung (Messen und Ausstellungen, Marktforschungen) -Beratung, Wissensvermittlung -Aus- und Weiterbildung 2 Abrechnung der Beihilfegesuche: Bisherige Prax