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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS / NISF - Neue Öffnungszeiten für den Parteienverkehr

    Hiernach die neuen Öffnungszeiten. Vormittags - Schalterdienst Von Montag bis Freitag, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Nachmittags - nur mit Terminvereinbarung mittels Verfahren (siehe Anlage) Von Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag Nachmittag geschlossen.

  • Neue Gesetzesbestimmungen betreffend Kollektiventlassungsverfahren, welche leitende Angestellte miteinbeziehen

    Mit der Entscheidung vom 13. Februar 2014 hat der EuGH Italien dazu verurteilt, die Richtlinie Nr.

  • Tagung: Energieeffizienz in Produktionsprozessen

    Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in Italien vom vergangenen Juli, eröffnet ein neues Szenario für die Südtiroler Unternehmen.

  • Projektentwicklung - Workshop im Fraunhofer Institut

    Im Workshop geht es um die Problem- und Ursachenanalyse eines Produktes mit anschließender Suche nach Lösungsideen, anhand von ausgewählten Methoden aus der Methoden Toolbox. Dabei werden diese Methoden den anwesenden Unternehmen nicht nur nähergebracht, sondern auch gemeinsam ausgeführt.

  • Erneuerung des NKV für das grafische Gewerbe und Verlagswesen vom 16.10.2014

    Wir nehmen Bezug auf unsere vorausgegangene Nachricht n.

  • Förderungen für das Erlernen von Fremdsprachen: Ausschreibung des Landes

    Begünstigte Anspruch auf die Gewährung dieser Zuschüsse haben EU-Bürger, welche ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Gesuchstellung in einer Gemeinde Südtirols haben, die Mittelschule abgeschlossen und bei Kursbeginn das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben.

  • Landesförderungen für die Aufnahme von hochqualifiziertem Personal – Ausschreibung läuft: Gesuche können noch eingereicht werden

    Begünstigte der Beihilfe sind - kleine, mittlere und Großunternehmen, die hochqualifiziertes Personal einstellen; - kleine und mittlere Unternehmen, die hochqualifiziertes Personal aufnehmen, das von einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder einem Großunternehmen abgeordnet

  • Solidaritätsfonds für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs der LAK

    Mit Art. 3 des Gesetzes Nr. 92/2012 in der geltenden Fassung betreffend „Schutzbestimmungen bei fortwährendem Arbeitsverhältnis“ wurde eine neue Schutzbestimmung für Arbeitnehmer bei fortwährendem Arbeitsverhältnis eingeführt.

  • Kollektivvertrag Lebensmittelindustrie: Abkommen vom 7.11.2014 zum Thema befristete Arbeitsverträge sowie Vertretung und Verhandlungen

    Das erste Abkommen betrifft die Anpassung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages an die Neuerungen des Gesetzes Nr. 78/2014 im Bereich der befristeten Arbeitsverträge (vgl. Anl. 1).