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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Beihilfen des Staates für KMU: Gutscheine für Digitalisierung und Vernetzung: erste operative Hinweise

    In Kürze können KMU einen Verlustbeitrag („Gutschein”) für die Anschaffung von Software, Hardware oder Dienstleistungen beantragen, durch welche folgende Ziele verwirklicht werden können: - Verbesserung der betrieblichen Effektivität; - Modernisierung der Arbeitsorganisation, wobei u.a.

  • Krankheit und vorzeitige Genesung

    In der beiliegenden Mitteilung Nr. 6973/14 hat das NISF/INPS darauf hingewiesen, dass ein wegen Krankheit abwesender Arbeitnehmer ein neues ärztliches Zeugnis vorlegen muss, wenn er vor Ablauf des im Krankenschein angeführten Prognosezeitraums wieder seine Arbeit aufnehmen will.

  • Zahlungsvordruck F24: Pflicht der Versendung in elektronischer Form auch für die natürlichen Personen ab dem 1. Oktober 2014

    Der Art. 11, Abs. 2 der Notverordnung Nr. 66 vom 24. April 2014 (umgewandelt in das Gesetz Nr. 89/2014) hat ab dem 1. Oktober 2014, die Pflicht auf weitere Fälle ausgeweitet, in denen die Vordrucke F24 für die Einzahlung der Steuern und Beiträge in elektronischer Form einzureichen sind.

  • Förderungen des Landes und des Staates für die Einstellung von qualifiziertem Personal: Gesuche können eingereicht werden

    1 Ausschreibung des Landes für die Einstellung/Abordnung von hochqualifiziertem Personal Die Beihilfe beträgt 50 % der Lohnkosten der ersten zwei Jahre des eingestellten bzw. abgeordneten Personals. Gefördert werden sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge.

  • Die neue Regelung der allgemeinen Voraussetzungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

    Obwohl die neuen Bestimmungen als Vereinfachung bezeichnet werden, betreffen diese nicht die in Art. 38 des G.v.D. 163/2006 genannten allgemeinen Teilnahmevoraussetzung, um zum Beispiel einige davon zu löschen oder zu vereinfachen, sondern das Verfahren selbst.

  • Zum 31.12.2014 verfallende Finanzmittel, die von den Unternehmen bei Fondimpresa eingezahlt worden sind.

    Der Beitritt zu Fondimpresa ist bekanntlich vollkommen kostenlos und wird durch eine einfache Eingabe in der NISF/INPS-UNIEMENS-Erklärung erreicht. Der Großteil der Unternehmen ist dem Fonds in der Tat bereits beigetreten. Ab dem Zeitpunkt des Beitritts fließt auf das sog.

  • Ausschreibung zur Kapitalisierung von neuen Unternehmen

    1 Begünstigte a) Kleinst- und Kleinunternehmen (gemäß EU-Definition), die nicht mehr als drei Jahre vor dem Datum des Beihilfegesuches als Kapitalgesellschaften gegründet wurden und bestimmte weitere Merkmale aufweisen (siehe Informationen in den Anlagen).

  • Beitrassenkung für Solidaritätsverträge

    Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat im Dekret Nr. 83312/2014 die Kriterien für die Gewährung der Beitragssenkung für die laut Gesetz Nr. 863/84 vorgesehenen Solidaritätsverträge festgelegt und im Rundschreiben Nr. 23 vom 26. September 2014 die entsprechenden Anleitungen ausgesendet.

  • “Verdienststern für Arbeit” – Verleihung für das Jahr 2015

    Das Ministerium für Arbeit und Sozialvorsorge hat die erforderlichen Anleitungen für die Vorlage der Anträge auf Verleihung des „Verdienststerns für Arbeit“ für das Jahr 2015 festgelegt.