Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Regionaler IRPEF-Zuschlag: Freibetrag von 20.000 Euro
Das Finanzgesetz der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2014 (L.G. Nr. 1 vom 07.04.2014) sieht vor, dass zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage des Regionalzuschlages auf die Einkommensteuer, ab der Steuerperiode 2014, ein zusätzlicher Abzug in Höhe von 20.000,00 Euro zusteht.
Aufschub der Zahlungstermine
Mit einer Presseaussendung vom 14.
Zinssatz bei Zahlungsaufschub bzw. Verzögerung der Beitragszahlung ab dem 11. Juni 2014 (6,15%)
Dieser Satz ist durch den offiziellen Bezugszinssatz bedingt, der am 11.6.2014 auf 0,15% reduziert wurde (NISF-Rundschreiben Nr. 75 vom 11.6.2014) und dem dann ein Zuschlag von 6% zugerechnet wird.