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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Höchstbeträge für die Lohnausgleichszahlungen für das Jahr 2014

    Auch die ordentlichen Zahlungen derLohnausgleichskasse (LAK), wie dies bereits für die außerordentlichen Zahlungen geschieht, müssen der Regelung der Höchstbeträge unterworfen werden (Gesetz vom 28.12.95 Nr. 549, Art. 2).

  • E-Learning - ein neuer Weg in der Arbeitssicherheitsausbildung

    Gemäß Art. 37 des GVD Nr. 81 vom 9. April 2008 müssen alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die eigenen Mitarbeiter die notwendigen Arbeitssicherheitsausbildungen erhalten.

  • Das Stabilitätsgesetz: Maßnahmen zur Verminderung des „Steuerkeils“

    Der Gesetzgeber hat mit dem Stabilitätsgesetz 2014 zwei Maßnahmen eingeführt um den „Steuerkeil“ (cuneo fiscale) zu Gunsten der Arbeitnehmer und der Unternehmen zu vermindern.

  • Mitgliedsbeitrag Unternehmerverband Südtirol: Berechnung für das Jahr 2014 (Saldo 2013 - Akonto 2014)

    Die Kopien der INAIL-Modelle 1031 (Modulo per la dichiarazione delle retribuzioni) sind sobald als möglich an Frau Elisabeth Mair via Email (e.mair@unternehmerverband.bz.it , oder via Fax (Fax 0471 220460) zu übermitteln.

  • EU-Direktfinanzierungen nutzen: €uro Helpdesk der Landesverwaltung unterstützt interessierte Unternehmen

    Um den Dienst an die Bedürfnisse der Südtiroler Unternehmen bestmöglich anzupassen und den Informationsbedarf im Bereich der EU-Direktfinanzierungen zu ermitteln, können interessierte Mitgliedsbetriebe des Unternehmerverbandes den beigeliegenden Fragebogen ausfüllen und an folgende E-Mail-Adre

  • Verrechnungen im Vordruck F24: Anhebung des jährlichen Höchstbetrages auf 700.000 Euro und Prüfungssichtvermerk

    Anhebung des jährlichen Höchstbetrages für Verrechnungen im Vordruck F24 auf 700.000 Euro Der Art. 9, Abs. 2 der Notverordnung Nr. 35/2013 (umgewandelt in das G. Nr. 64/2013) sieht vor, dass ab dem 1.

  • Geringfügige Beschäftigung – Anpassung der Verfahrensabläufe zur Einsichtnahme in die vom Arbeitnehmer bezogene Entlohnung – neue Form der Pflichtmitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses

    Wie der Unternehmerverband bereits mit Rundschreiben Nr. A00830-2013 vom 30.08.2013 mitgeteilt hat, darf infolge der vom Gesetz Nr. 92/2012 sowie vom Gesetz Nr. 99/2013 in Bezug auf das GvD Nr.

  • Termin für die Einzahlung der INAIL-Jahresprämie auf Mai 2014 verschoben

    Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitiken hat im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium am 22. Januar 2014 eine Pressemitteilung ausgesendet und darin mitgeteilt, dass der Termin für die Einzahlung der INAIL-Versicherungsprämien (Saldo 2013 und Anzahlung 2014) vom 17.

  • Sepa - Übergangsfrist

    Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, dem zufolge während eines zusätzlichen Übergangszeitraums von sechs Monaten Zahlungen, die noch nicht im Sepa-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind.

  • Bauwesen: Landesergänzungsvertrag unter Dach und Fach - Informationstreffen

    Nach langen und zähen Verhandlungen haben die Sozialpartner der Südtiroler Bauindustrie am 23.12.2013 das Abkommen zur Erneuerung des Landesergänzungsvertrags vom 20.12.2006 unterzeichnet, welches am 31.12.2009 abgelaufen und anschließend bis zum 31.12.2010 verlängert worden war.