Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Steuerbeistand: Die Steuersubstituten müssen die IRPEF-Steuervorauszahlungen neu berechnen
Im Laufe des Jahres 2013 hat der Gesetzgeber einige Bestimmungen eingeführt, welche die Steuervorauszahlugen der IRPEF und der „Einheitssteuer auf die Mieten“ beeinflussen, welche die Steuersubstituten für die Arbeitnehmer und Mitarbeiter, auf den im Monat November bezahlten Löhnen, einbehalte
Steuervorauszahlung für das Jahr 2013
Einzahlungstermin Der 2. Dezember 2013 (der 30. November 2013 fällt auf einen Samstag) für die IRPEF- und IRAP-Vorauszahlung des Jahres 2013 für die natürlichen Personen und die Personengesellschaften, bzw.
Aufwertungskoeffizient für Abfertigung
Der vom Zentralinstitut für Statistik ermittelte Teuerungsindex der Konsumpreise für Arbeiter- und Angestelltenfamilien für Monat Oktober 2013 entspricht 107,1. Der zur Aufwertung der zum Oktober gereiften Abfertigung erforderliche Koeffizient wurde mit 1,01672535 berechnet.