Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Steuersubstituten: Meldung an die Einnahmenagentur für die elektronische Zustellung der Vordrucke 730-4
Die Reform der Übermittlungsmodalitäten der Ergebnisse der Vordrucke 730 sieht vor, dass die Vordrucke 730-4 zur Durchführung der Verrechnungen der Steuerguthaben, bzw.
Mitgliedsbeitrag Unternehmerverband Südtirol: Neues Reglement für die Einhebung des Mitgliedsbeitrages 2014
Das bestehende Reglement wird ergänzt mit: Möglichkeit 1: Bei Mitgliedsunternehmen, welche das INAIL-Formulare 1031 innerhalb 31.03.2014 zu Verfügung stellen, wird die Beitragsberechnung regulär vorgenommen – Fälligkeit 1. Rate 30. April 2014.
Convenzioni di CONFINDUSTRIA - Convenzione con Europcar
Europcar garantisce a Confindustria condizioni tariffarie dedicate per i noleggi auto oltre ad un servizio di assoluto livello.
2,5 Milliarden Euro für KMU: Zinsbegünstigte Finanzierungen für den Ankauf von Maschinen, Hardware und Software: Gesuche können ab 31. März eingereicht werden
1 Begünstigte Beihilfefähig sind kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz im Staatsgebiet. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen einiger Wirtschaftssektoren (z.B. die Kohleindustrie).
Rechtsvereinbarungen von CONFINDUSTRIA - Convenzione con ENI SpA divisione Refining & Marketing
Ecco le caratteristiche di ognuno dei tre prodotti offerti: Ø multicard è la carta di pagamento emessa da eniadfin, istituto di pagamento vigilato da Banca d’Italia e rappresenta un efficiente strumento di acquisto carburante senza utilizzo di contanti, di gestione del viaggio e di controllo
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das 1. Semester 2014 veröffentlicht
Im Staatlichen Amtsblatt Nr. 51 vom 03. März 2014 ist die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums laut Art. 5 der GvV Nr. 231 vom 9.10.2002, wie abgeändert von der GvV Nr.
