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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Befristete Arbeitsverträge: Zusatzabgabe

    Man macht darauf aufmerksam, dass der Art. 2,. Abs. 28 Gesetz Nr. 92/2012 ab 1. Januar 2013 die Entrichtung eines Zusatzbeitrages in Höhe von 1,4% der steuerpflichtigen Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitgebers für alle zum 1.

  • Manifest von Confindustria: "Wir können und wir müssen wachsen"

    Ohne Reformen, wird Italiens Wirtschaft höchstens um jährliche 0,5% wachsen. Mit der Umsetzung der von Confindustria vorgeschlagenen Maßnahmen, kann man hingegen ein Wachstum von 3% erzielen.

  • INAIL: Selbstberechnung der Prämie 2012/2013

    Innerhalb 18. Februar 2013 - ist die INAIL-Prämie, die insgesamt als Ausgleich für 2012 und als Vorschuss für 2013 zu zahlen ist, fällig.

  • Sonderförderaktion der Landesregierung: Mietzuschüsse an Unternehmen

    1) Inhalt, Ziel und Dauer Es werden neue unternehmerische Tätigkeiten unterstützt, indem die Mietzinsen der für die Ausübung der Tätigkeit angemieteten Immobilien gefördert werden. Die Förderaktion betrifft die Mietzinsen der ersten zwei Jahre ab Ansiedlung bzw. Datum des Mietvertrages.

  • Kollektivvertrag des Dienstleistungs- und Vertriebsbereichs (Confcommercio): verkürzte Zeitabstände zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen

    Das gemäß Art. 5, Abs. 3, GvD Nr. 368/2001 unterzeichnete Abkommen sieht vor, dass der Zeitabstand zwischen einem befristeten Arbeitsvertrag und dem darauf folgendem befristeten Arbeitsvertrag 20 Tage für Verträge mit einer Laufzeit von max.

  • Mitgliedsbeitrag Unternehmerverband Südtirol: Berechnung für das Jahr 2013 (Saldo 2012 - Akonto 2013)

    Die Kopien der INAIL-Modelle 1031 (Modulo per la dichiarazione delle retribuzioni) sind sobald als möglich an Frau Elisabeth Mair via Email ( e.mair@unternehmerverband.bz.it , via Fax (Fax 0471 220460) oder per Post zu übermitteln.

  • Arbeitskräfteüberlassung. Pflicht zur Mitteilung an Gewerkschaften

    Wir weisen darauf hin, dass Art. 24 des GvD Nr. 276/03 (wie abgeändert durch GvD Nr. 24/2012, welches am 6.

  • Südtiroler Energieverband: Dienstleistungen für Mitgliedsbetriebe

    Zu den Serviceleistungen des Energieverbandes: Der Südtiroler Energieverband widmet sich seit seiner Gründung intensiv der Betreuung von kleineren und dezentral gelegenen Energiebetrieben.

  • Zahlungsverzug im Geschaftsverkehr: Bezugssatz für das 1. Semester 2013 veröffentlicht

    Im Staatlichen Amtsblatt Nr. 14 vom 17. Jänner 2013 ist die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums laut Art. 5 der GvV Nr. 231 vom 9.10.2002, wie abgeändert von der GvV Nr.