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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • TV-Reihe „Innovation Made in Südtirol” für RAI Südtirol: Unternehmen für 2024 gesucht

    Industrie ist in Südtirol, in Italien und in Europa nicht nur systemrelevant, sondern zukunftsrelevant. Um die notwendigen Veränderungen anzugehen, brauchen wir Innovation.

  • Kalender Verkehrseinschränkungen für LKWs im Jahr 2024

    In einer Verfügung des Transportministeriums (Anlage) sind die während des Jahres 2024 geltenden Verkehrseinschränkungen festgeschrieben.

  • INPS/NISF: Abfrage und Überwachung des UNIEMENS-Datenflusses

    Mit der Nachricht Nr. 4706 vom 29. Dezember 2023 kündigt das INPS die Veröffentlichung der ersten Version des Dienstes "Consultazione e monitoraggio flussi contributivi Uniemens" an, der sich an Arbeitgeber und Vermittler richtet.

  • Nachhaltigkeitsbericht: Konsultation der Unternehmen

    Die Europäische Union hat sich formell dazu verpflichtet, innerhalb 2050 klimaneutral zu werden. In diesem Zusammenhang sieht die EU auch für die Industrie und die Unternehmen im allgemeinen Verpflichtungen vor.

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  • Staatliche Beihilfen – De-Minimis-Verordnung: Höchstbetrag auf 300.000 Euro angehoben

    Am 13. Dezember 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die neue „De-minimis“-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 2023/2831), die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 gelten wird.

  • Pflichtanstellung: Meldung des Personalstandes 2024

    Die Frist für die elektronische Abgabe der Aufstellung des Beschäftigtenstandes zum Zweck der Berechnung betreffend die Pflichteinstellung von Behinderten für das Jahr 2023 am 31. Januar 2024 ausläuft (Ministerialdekret vom 2.

  • Bauarbeiterkasse: betriebliche Lieferung der Arbeitsbekleidung: für 2024 verlängert & Erhöhung Beitrag Rückerstattung

    Mit Abkommen der Sozialpartner der Bauwirtschaft vom 13/12/2021 wurde vereinbart, dass ab 2022 die Lieferung der Arbeitsbekleidung der Bauarbeiterkasse für Bauarbeiter nicht mehr verpflichtend durch den Lieferanten der Baua

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