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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Förderungen für Projekte im Bereich der nachhaltigen Mobilität: Gesuche können eingereicht werden

    Das Land Südtirol hat ein Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Mobilität geschnürt.

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  • NKV industrielle Wäschereien: Entwurf der Verlängerungsvereinbarung

    Vertragliche Neuigkeiten und Aktualisierungen

     

  • Bauunternehmen: neue ministerielle Arbeitskostentabellen auf Provinzebene veröffentlicht

    Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat auf seiner Website das Direktorialdekret Nr. 12 vom 05. April 2023 mit den neuen provinzialen Tabellen der Arbeitskosten im Bauwesen veröffentlicht.

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  • Interne Schulung

    Wir informieren, dass unser Verband am Freitag, den 14. April am Nachmittag aufgrund einer internen Schulung unser Mitarbeiter/innen für Kundenkontakte geschlossen ist. 

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  • INPS/NISF: Zertifizierung zur Gleichstellung der Geschlechter 2022 und Verschiebung der Fristen für den Antrag auf Zugang zur Beitragsbefreiung

    Im Anschluss an unser Rundschreiben Nr. N2023-34211 möchten wir Sie darüber informieren, dass das INPS/NISF mit der Nachricht Nr.

  • INPS/NISF: Angaben für die Anerkennung von Freistellungen für Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen und Sonderurlaub

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben N2022-34058 informieren wir, dass das INPS mit dem Rundschreiben Nr. 39 vom 4. April 2023 zusätzliche Anweisungen für die Anerkennung von Leistungen für die Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderungen (Art. 33 des Gesetzes Nr.

  • Unterlagen zum Webinar Überprüfung der Angemessenheit (congruità)

    Anbei die Präsentationen sowie die Aufzeichnung des Webinars "Überprüfung der Angemessenheit (congruità)" vom 5. April 2023.

  • Organisationsmodelle für Unternehmen: Umsetzung in Italien der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Whistleblowing

    Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24/2023 hat Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, die den Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße melden (sog. Whistleblowing), neu regelt.

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