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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • NKV-Metallindustrie: Hinweis auf den Mechanismus zur Berechnung der Mindestlohnsätze ab 1. Juni 2023

    Auswirkungen der Entwicklung der Inflation gemessen am HVPI-Index ohne Energieimporte für das Jahr 2022 - Erläuterungen

     

  • Tagungsunterlagen - Veranstaltung "Cyber security"

    Cyber Security13th Workshop - Computer Science Research Meets Business

  • Kleinunternehmen: Landesbeiträge für betriebliche Investitionen – Gesuche innerhalb 2. Mai 2023 einreichen

    Die Landesregierung hat eine Ausschreibung eröffnet, welche Kapitalbeiträge für betriebliche Investitionen vorsieht. Begünstigte sind ausschließlich Kleinunternehmen (Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten).

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  • MUD 2023 – Die Frist zur Abgabe ist auf den 8. Juli festgelegt

    Das Dekret des Ministerpräsidenten zur Genehmigung des Modells der einheitlichen Umwelterklärung (MUD) für das Jahr 2023, das für die Erklärungen zum Jahr 2022 verwendet wird, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

  • Preissteigerungen - Neuigkeiten für Arbeiten in der Autonomen Provinz Bozen

    Mit dem Landesgesetz Nr. 5/2023, seit 17. März 2023 in Kraft, wurde eine neue Zahlungsweise für die im Gesetzesdekret Nr.

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  • Ersatzbesteuerung von Leistungsprämien und Welfare: Neuerungen 2023

    Webinar über die Neuerungen 2023 in Bezug auf die Besteuerung von Leistungsprämien und die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekte zum Thema Welfare

     

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  • Konventionallöhne 2023 für Arbeitnehmer, die in nicht vertragsgebundenen Ländern tätig sind.

    Im Gesetzesanzeiger Nr. 66 vom 18. März 2023 wurde das Ministerialdekret vom 28.

  • Vaterschaft und Eigenkündigung - Modalitäten des Zugangs zur NASpI

    INPS/NISF: NASpI im Falle der Eigenkündigung eines Vaters, der einen obligatorischen und/oder alternativen Vaterschaftsurlaub genommen hat

     

  • Körperlich anstrengende Arbeiten: Jährliche Meldung – Fälligkeit am 31. März 2023.

    Wir weisen darauf hin, dass am 31. März 2023 der Termin für die Vorlage der Meldung der körperlich anstrengenden Arbeiten abläuft.

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  • INPS/NISF: Sozialabfederungsmaßnahmen und Befreiung von der Zahlung des Zusatzbeitrags für das Jahr 2022.

    Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission gibt das INPS mit der Mitteilung Nr. 1022 vom 14. März 2023 operative Hinweise zur Inanspruchnahme der Befreiung von der Zahlung des Zusatzbeitrags gemäß Artikel 11, Absatz 2, der Gesetzesverordnung Nr.