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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Dokumentation des Treffens der Gruppe der Verantwortlichen/ Mitarbeiter*innen im Bereich Kommunikation und Marketing

    In Anlage finden sie die Dokumentation des Treffens der Gruppe der Verantwortlichen/ Mitarbeiter*innen im Bereich Kommunikation und Marketing, das am Donnerstag, 29. September 2022 ab 15.00 Uhr stattgefunden hat.

  • Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten: Beiträge für Sommerpraktika

    Die Handelskammer hat neue Beiträge für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten für Sommerpraktika ausgeschrieben. Für das Jahr 2022 sind für die Maßnahme 120.000 Euro vorgesehen worden.

  • Schalter SCIP, REACH, CLP und Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter – 07.10.2022

    Der Unternehmerverband hat eine innovative Konvention mit einem Experten im Bereich SCIP, REACH, CLP und Verfassung der Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Substanzen und Mischungen abgeschlossen.

  • Nachtsperre für den Verkehr auf der Me-Bo

    Nachtsperre für den Verkehr, wegen Montagearbeiten von Sicherheitsnetzen auf der Eisenbahnbrücke (Überführung im Bereich Algund) wie folgt:

     

  • Verlängerung der Frist für die Übermittlung des Berichts über die Personalsituation 2022

    Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat auf seiner Website die Nachricht veröffentlicht, dass die Frist für die Übermittlung des Zweijahresberichts über die Situation des weiblichen und männlichen Personals vom 30.

  • “Dekret Aiuti-ter": einmalige Beihilfe in Höhe von 150 Euro für Arbeitnehmer .

    Artikel 18 des Gesetzesdekrets Nr. 144 vom 23. September 2022 ("Aiuti-ter-Dekret") sieht neben anderen dringenden Maßnahmen eine einmalige Beihilfe in Höhe von 150 Euro für die Arbeitnehmer (ausgenommen Hausangestellte) vor, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ,
  • Operative Anleitungen zur Befreiung der zu Lasten der Arbeitnehmer gehenden Sozialversicherungsbeiträge im Gesamtausmaß von 2%

    Im Anschluss an unser Rundschreiben N2022-34067 weisen wir Sie darauf hin, dass das INPS/NISF in der Nachricht Nr.