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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Österreich – Winterfahrverbotskalender 2022 (Verordnung 41/2022)

    Mit der Verordnung Nr. 41/2022, die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich am 2. Februar veröffentlicht wurde, hat das Land Tirol für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an den Samstagen im Zeitraum 5. Februar/5.

  • Die Lex Covid zum Landesvergabegesetz ist nicht mehr anwendbar

    Mit Urteil Nr. 23/2022, welches noch veröffentlicht wird, hat der Verfassungsgerichtshof sämtliche Notstandsbestimmungen des Landes in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe der Lex Covid (Landesgesetz Nr.

  • INPS/NISF: Neuordnung der ordentlichen Gesetzgebung zu der Lohnausgleichkasse

    Wir beziehen uns auf unser Rundschreiben circolare N2022-33753und weisen darauf h

  • „Sabatini“-Finanzierung für KMU: Instrument zur Förderung von betrieblichen Investitionen

    Die „Sabatini“-Finanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es schon seit mehreren Jahren. Die Gewährung des Kapitalbeitrags (zirka 7,5 % für ordentliche Investitionen bzw.

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  • Konventionallöhne 2022 für Arbeitnehmer, die in nicht vertragsgebundenen Ländern tätig sind.

    Konventionallöhne 2022 für Arbeitnehmer, die in nicht vertragsgebundenen Ländern tätig sind.

  • INPS/NISF: Seit 1. Januar 2022 neue Bemessungsgrundlagen und einprozentiger Zuschlag für Rentenfonds.

    Das NISF hat die Mindestentlohnungen definiert, die seit 1. Januar 2022 als Grundlage für die Beitragsberechnung herangezogen werden.

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  • Haushaltsgesetz 2022: Neuigkeiten im Kredit- und Finanzwesen

    Zu den Neuerungen gehören die Refinanzierung der „Nuova Sabatini" und die Wiedereinführung der Ratenzahlung für Finanzierungen bis 200.000 Euro.

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  • Gelegentliche selbstständige Arbeit: weitere Klarstellungen

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben N2022-33770 möchten wir Sie darüber informieren, dass das nationale Arbeitsinspektorat - INL mit Nachricht Nr. 109 vom 27.

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