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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Elternzeit 2021 für Mitarbeiter mit an COVID-19 erkrankten Kindern

    Das NISF/INPS hat in der Mitteilung Nr. 1752 vom 29.4.2021 mitgeteilt, dass das Online-Verfahren zum Ausfüllen und Übermitteln der Anträge auf „Sonderurlaub 2021 für Eltern“ freigeschaltet wurde.

  • INPS/NISF: soziale Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Notsituation "COVID 19“ und die vom Gesetzesdekret Nr. 41/2021 eingeführten Neuigkeiten.

    Das INPS/NISF hat im Rundschreiben Nr. 72 vom 29.4.2021 die mit der Notverordnung Nr. 41/2021 eingeführten Neuerungen betreffend die Lohnausgleichsleistungen im Zusammenhang mit COVID-19 detailliert erläutert.

  • Forstwirtschaft: Vertragsbedingungen und Preisverzeichnis 2021 - Widerruf des BLR vom 2. März 2021, Nr. 204

    Im Anhang veröffentlichen wir den Beschluss Nr. 355 der Landesregierung zur Genehmigung der Vertragsbedingungen und des Verzeichnisses der Einheitspreise 2021 für die Eigenregiearbeiten der Abteilung Forstwirtschaft.

  • NKV Sektor Metall 05.02.2021: Auflösung der Reserve

    Das Abkommen ist nun vollständig in Kraft

     

  • Eilverordnung Nr. 52/2021: Bestimmungen über Gesundheitsüberwachung und Smart Working

    Die Eilverordnung Nr. 52 vom 22. April 2021 (am darauffolgenden Tag in Kraft getreten) sieht unter Art. 11 u.a. vor, dass die Bestimmungen im Bereich agile Arbeit (Smart Working) und Gesundheitsüberwachung, wie gemäß Art. 90 bzw. 83 der Eilverordnung Nr.

  • Fahrverbot für Schwerfahrzeuge

    Da das Ministerium für Transport keine Aussetzung der Fahrverbote für das kommende Wochenende vorgesehen hat, erinnern wir daran, dass lt. Dekret des Transportministeriums vom 29. Dezember 2020 (siehe Anlage) am 1. und 2.

  • Aufschub auf den 30. September 2021 für die Nachzahlung der IRAP bei fehlerhafter Anwendung der Befreiung

     

    Das Wirtschaftsministerium hat den Aufschub der Frist für die Bezahlung der IRAP im Falle einer fehlerhaften Anwendung der von der Verordnung „Rilancio“ vorgesehenen Befreiung auf den 30 September 2021 angekündigt.

     

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  • Superbonus 110 %: Generalunternehmen – Klarstellungen der Einnahmenagentur

     

     

    Der Auftrag an ein Generalunternehmen ist als Mandat ohne Vertretungsmacht anzusehen.

     

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  • Geschützter Strommarkt für KMU seit Januar 2021 abgeschafft – Wechsel des Stromlieferanten notwendig

    Übergangsweise werden die noch im geschützten Markt verbliebenen Kunden mit einer Regelung der staatlichen Aufsichtsbehörde ARERA reglementiert.