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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Dreijahresprogramm 2021 – 2023 der Abteilung 10 - Tiefbau

    Im Anhang veröffentlichen wir den Beschluss Nr. 388 der Landesregierung zur Genehmigung des Dreijahresprogrammes 2021 – 2023 der Abteilung 10 - Tiefbau für die Durchführung der Bauvorhaben auf Staatsstraßen und auf Straßen von Landesinteresse.

  • Simest: Ab 3. Juni Fördergesuche für die Internationalisierung wieder möglich

    Unternehmen, die auf ausländischen Märkten wachsen wollen, können die von Simest (Link

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  • Neuer E-Learning-Kurs zum Thema Smart Working

    Eine Chance für Mitarbeiter und Unternehmen

  • Webinar: Auswirkungen nach dem Brexit – Wie man am besten mit Großbritannien arbeitet – 20.05.2021

    Confindustria organisiert zusammen mit dem Institut für Außenhandel – ICE Agenzia – dieses Webinar in Zusammenarbeit mit dem Unternehmerverband Südtirol und Confindustria Trento.

  • INPS/NISF: soziale Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Notsituation "COVID 19“ und die vom Gesetzesdekret Nr. 41/2021 eingeführten Neuigkeiten.

    Das INPS/NISF hat im Rundschreiben Nr. 72 vom 29.4.2021 die mit der Notverordnung Nr. 41/2021 eingeführten Neuerungen betreffend die Lohnausgleichsleistungen im Zusammenhang mit COVID-19 detailliert erläutert.

  • INPS/NISF: Elternzeit 2021 für Mitarbeiter mit an COVID-19 erkrankten Kindern

    Das NISF/INPS hat in der Mitteilung Nr. 1752 vom 29.4.2021 mitgeteilt, dass das Online-Verfahren zum Ausfüllen und Übermitteln der Anträge auf „Sonderurlaub 2021 für Eltern“ freigeschaltet wurde.

  • NKV Sektor Metall 05.02.2021: Auflösung der Reserve

    Das Abkommen ist nun vollständig in Kraft

     

  • Eilverordnung Nr. 52/2021: Bestimmungen über Gesundheitsüberwachung und Smart Working

    Die Eilverordnung Nr. 52 vom 22. April 2021 (am darauffolgenden Tag in Kraft getreten) sieht unter Art. 11 u.a. vor, dass die Bestimmungen im Bereich agile Arbeit (Smart Working) und Gesundheitsüberwachung, wie gemäß Art. 90 bzw. 83 der Eilverordnung Nr.

  • Fahrverbot für Schwerfahrzeuge

    Da das Ministerium für Transport keine Aussetzung der Fahrverbote für das kommende Wochenende vorgesehen hat, erinnern wir daran, dass lt. Dekret des Transportministeriums vom 29. Dezember 2020 (siehe Anlage) am 1. und 2.