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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Höchstbeträge für die Lohnausgleichszahlungen für das Jahr 2021

    Das NISF/INPS hat die Höchstbeträge, welche für die Lohnausgleichskasse im Jahre 2021 gelten, mit Rundschreiben Nr. 7 vom 21.01.2021 offiziell bekanntgegeben.

  • Haushaltsgesetz 2021: Finanzielle Maßnahmen für Unternehmen

    Am 30. Dezember 2020 wurde das Haushaltsrahmengesetz 2021 veröffentlicht (hier klicken).

  • Südtiroler Transportstrukturen AG - Tätigkeitsprogramm 2021

    Im Anhang veröffentlichen wir den Beschluss Nr. 22 vom 19.01.2021 der Landesregierung zur Genehmigung des Tätigkeitsprogramms 2021 der Südtiroler Transportstrukturen AG der Abteilung 38.1.

  • Öffentliche Arbeiten – Neue verbindliche Anwendungsrichtlinie Richtpreisverzeichnis

    Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Schwierigkeiten mit der korrekten Anwendung der Richtpreisverzeichnisse gekommen ist und eine korrekte Anwendung dieser eine grundlegende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Vergabe von Bauaufträgen darstellt, wurde eine verbindliche

  • Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Landes- und Staatsstraßen: Maßnahmenprogramm 2021

    Im Anhang veröffentlichen wir den Beschluss Nr. 21 vom 19.01.2021 der Landesregierung zur Genehmigung des Maßnahmenprogramms 2021 der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung der Landes- und Staatsstraßen der Abteilung 12.

  • INPS/NISF: Verlängerung von “opzione donna”

    Das INPS/NISF hat in der Mitteilung Nr. 217 vom 19.1.2021 mitgeteilt, dass mit dem Haushaltsrahmengesetz 2021 die Fristen für die Erreichung der Voraussetzungen für den Zugang zur Rentensonderregelung für Frauen (sog.

  • Pflichtanstellung: Meldung des Personalstandes

    Die Frist für die elektronische Abgabe der Aufstellung des Beschäftigtenstandes zum Zweck der Berechnung betreffend die Pflichteinstellung von Behinderten für das Jahr 2020 am 31. Januar 2021 ausläuft (Ministerialdekret vom 2.

  • „Bestimmungen zur Lärmbelastung“. Änderung der Anlage A zum Landesgesetzes vom 5. Dezember 2012, Nr. 20

    In Ergänzung zum Rundschreiben N2021-33285, veröffentlicht am 15.01.2021, legen wir den neuen Anhang A des Landesgesetzes Nr. 20 vom 5.