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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Coronavirus: Vorübergehende Beihilfen der Europäischen Union – Definition „einziges Unternehmen“

    Das Gesetz (Nr. 69 vom 21. Mai 2021), welches die Unterstützungsverordnung (Eilverordnung Nr. 41 vom 22. März 2021) teilweise abändert und umwandelt, wurde veröffentlicht.

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  • Eilverordnung “Sostegni-bis” - Maßnahmen im Bereich Arbeit

    Lohnausgleichskasse, Verlängerung des Entlassungsverbot, Vertrag auf Wiederbeschäftigung, Verlängerung der außerordentlichen Lohnausgleichskasse wegen Betriebsschließung

  • Erneuerung NKV Sektor Grafik - Außerordentlicher Gewerkschaftsbeitrag

     

    Außerordentlicher Gewerkschaftsbeitrag von Arbeitnehmern, die nicht Mitglieder irgendeiner Gewerkschaft sind

     

  • Protokoll für die Eindämmung des Coronavirus am Arbeitsplatz aktualisiert

     

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben N2021-33440 vom 20. April 2021 übermittelt man in Anlage die in Mai 2021 aktualisierte Fassung.  

     

  • Welche Akten bei öffentlichen Verträgen unterliegen der Stempelsteuer?

    Auf Grund mehrerer Nachfragen können wir – ausgehend vom Leitfaden 97/E der Agentur für Einnahmen vom 27.

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  • Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am Mittwoch, den 02.06.2021

    Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am Mittwoch 02.

  • Eilverordnung “Sostegni-bis”: andere Steuerbestimmungen

     

    Außer den Verlustbeiträgen sieht die Eilverordnung eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Steuern für die Unternehmen vor.

     

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  • Eilverordnung “Sostegni bis”: Verlustbeiträge

     

    Den Personen mit Erlösen von nicht mehr als 10 Millionen Euro werden weitere Verlustbeiträge im Falle von Umsatzverlusten zuerkannt.

     

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  • Änderungen an der „Unterstützungsverordnung“ in Zuge der Umwandlung in Gesetz

     

    Es werden neue steuerliche Begünstigungen für die Unternehmen eingeführt und die Verdoppelung des Betrages für die betrieblichen Wohlfahrtsleistungen auch für das Jahr 2021 vorgesehen.

     

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