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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Aussetzung der Sozialbeiträge, die im Dezember bezahlt werden müssen

    Bezugnehmend auf unser Rundschreiben / it / news / N2020-33238 teilen wir mit, dass das NISF mit Rundschreiben Nr.

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  • Fondimpresa: Aussetzung der Ausbildungstätigkeit in Präsenz bis zum 15. Januar 2021

    Fondimpresa verlängert die Aussetzung der Durchführung von Ausbildungstätigkeit in Präsenz bis zum 15. Januar 2021.

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  • Landesförderungen für Forschung, Entwicklung und Innovation: Verschiebung von Tätigkeiten innerhalb 31. Dezember 2020 mitteilen!

    Das Landesamt für Innovation und Technologie fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

  • INPS/NISF: Neue Bestimmungen betreffend die Sozialabfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Notsituation "Covid-19"

    Im Rundschreiben Nr. 139 vom 7. Dezember 2020 erläutert das NISF/INPS die neuen Bestimmungen zu den Lohnausgleichsleistungen wegen der COVID-19-Notlage. Diese Leistungen wurden von der Notverordnung Nr.

  • Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) – Erleichterungen: Eigenbescheinigung innerhalb 31. Jänner 2021 einzureichen

     

    Mit dem Landesgesetz „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen“ ist der Termin für die Abgabe der Eigenerklärung, um das Anrecht auf die GIS-Verminderung nachzuweisen, auf den 31. Jänner 2021 aufgeschoben worden.

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  • Aussetzung des Fahrverbotes für Schwerfahrzeuge am 6., 8., 13., 20., 25., 26. e 27. Dezember 2020

    Mit einem eigenen Dekret (siehe Anlage) hat das Infrastruktur-Ministerium das Fahrverbot für Schwerfahrzeuge am 6., 8., 13., 20., 25., 26. e 27. Dezember 2020 ausgesetzt.

  • Schließung der Verbandsbüros - Montag, 07. Dezember 2020

    Wir teilen mit, dass unsere Büros am Montag, 07. Dezember 2020 geschlossen bleiben.

    Wir sind ab Mittwoch, 09. Dezember 2020 wieder für Sie da.

  • Bewegungen aus Arbeitsgründen - Bestimmungen bis zum 15. Jänner 2021

    Durch die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 73, das Gesetzesdekret n. 158/2020 und das Dekret des Ministerpräsidenten vom 3. Dezember 2020, treten ab dem 4. Dezember 2020 neue Regeln für die Bewegungen in Kraft.