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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Rechtsvereinbarung zu Dienstleistungen im Bereich Arbeitsmedizin

    Die Vereinbarung sieht folgende Vorteile vor: Das Unternehmen Boma stellt eine Person, welche für Detailinformationen zur Verfügung steht kostenlose Detailanalyse der spezifischen Anforderungen, welche vor Ort vorgenommen werden kostenlose Firmenbesuche zur Erhebung der spezifischen Anforderungen

  • Gesetzlicher Zinssatz: Verminderung auf 0,1 % ab 2017

    Mit der Verordnung vom 7. Dezember 2016, veröffentlicht im G.A. Nr. 291 vom 14. 12. 2016, hat das Wirtschaftsministerium die Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von bisher 0,2 % auf 0,1 % beschlossen.

  • Der Fonds “Fondirigenti” stellt neue Mittel für die Weiterbildung von betrieblichen Führungskräften zur Verfügung.

    Das Ziel des Aufrufs, in Abstimmung mit dem „Piano Nazionale Industria 4.0“ der Regierung ist, die Verbreitung der digitalen Kultur durch betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zu stärken und die entsprechenden Kompetenzen zu erhöhen.

  • Mehrwertsteuervorauszahlung 2016

    Alle Personen mit Mehrwertsteuerposition müssen innerhalb 27. Dezember 2016 die Vorauszahlung auf die für den Monat Dezember 2016 oder das letzte Quartal 2016 geschuldete Mehrwertsteuer leisten.

  • Die solidarische Haftung: privater Werkauftrag und seine Ausnahmen

    Diese Vorschrift findet auch Anwendung in Bezug auf die Begleichung und Verpflichtungen der Versicherungs- und Vorsorgebeiträge gegenüber selbständigen Arbeitern.

  • Ersatzsteuer auf die Aufwertung der Abfertigung - Vorauszahlung

    Der Art. 2120 des ZGB bestimmt, dass der am 31. Dezember des vorhergehenden Jahres zurückgestellte Abfertigungsfonds mit einem Koeffizienten aufgewertet werden muss.

  • Klarstellung seitens ANAC bezüglich der subjektiven Ausschlussgründe bei öffentlichen Ausschreibungen

    Diese Subjekte variieren je nach Gesellschaftsform und können wie folgt zusammengefasst werden: a) Für jene Verbrechen, die vom Art. 80 Abs.

  • Ordentliche Lohnausgleichkasse (OLAK) für objektiv nicht vermeidbare Umstände: Klarstellungen über die Fristen für die Vorlage der Anträge

    Wir beziehen uns auf unser Rundschreiben Nr. A00222-2016 vom 18.10.16 und weisen darauf hin, dass das NISF/INPS in den Mitteilungen Nr. 4752 und Nr. 4824/2016 entsprechende Erläuterungen zu Art. 2 Abs. 1 Buchst. a) des GvD Nr. 185/2016 ausgesendet hat.

  • Bei Ausbeutung der Arbeitskraft haftet auch das Unternehmen mit seinem eigenen Vermögen

    Laut der neuen Regelung der illegalen Vermittlung und Ausbeutung von Arbeitskräften, nach Art.

  • Solidarische Haftung: Lastkraftwagenverkehr

    Der Auftraggeber muss, vor Abschluss des Vertrages, die Ordnungsmäßigkeit des Frachtführers überprüfen, den er mit der gewünschten Dienstleistung beauftragen möchte. Details zu den Überprüfungsmodalitäten der Ordnungsmäßigkeit des Frachtführers enthalten die Nachrichten Nachrichten n.