Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Rechtsvereinbarungen von Confindustria - American Express
Die Mitglieder von Confindustria erhalten exklusive Konditionen mit Vorteilen, die bei der Zahlungstätigkeit sofort genutzt werden können. Im Dokument in der Anlage sind alle Vorteile bei Nutzung der verschiedenen Produkte von American Express beschrieben.
„Annullierung“ der Beitragsvergünstigung (sog. Beitragssenkung) für die Erfolgsprämien
Ab dem 1. Jänner 2016 sind die wirtschaftlichen Hilfsmittel, welche vom Fonds ex Art. 1, Absatz 68 Gesetz Nr.
Rechtsvereinbarung: Zimmerreservierungen im Parkhotel Laurin und im Hotel Greif
Die Vereinbarung, die der Unternehmerverband Südtirol mit dem Parkhotel Laurin und dem Hotel Greif in Bozen abgeschlossen hat, bietet den Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit, für ihre Gäste (Kunden, Lieferanten, Freunde oder Mitarbeiter) Zimmer zu buchen und hierfür erhebliche Kostenreduzierung
Lohnsteuern - Einheitsbescheinigung: Meldung an die Einnahmenagentur für die elektronische Zustellung der Vordrucke 730-4
Die Steuersubstituten müssen der Einnahmenagentur die eigene elektronische Adresse oder jene eines ermächtigten Vermittlers (CAF oder Freiberuflers) mitteilen, um die Dateien mit den Vordrucken 730-4 ihrer Arbeitnehmer erhalten zu können.
Rechtsvereinbarung mit „DAY Servizio buoni pasto“
Konditionen für unsere Mitgliedsbetriebe: Essensgutschein in Papierform "DAY PIù": Skonto von 12 Prozent Digitaler Essensgutschein "DAY TRONIC": Skonto von 10 Prozent Ansprechpartner bei DAY: Giovanni D'Errico (gderrico@day.it) Ansprechpartner im Unternehmerverband: Barbara Mathà (b.matha@unter
Wirtschaftsförderung: Aktuelle Wartezeiten
Wichtiger Hinweis: Die vorliegenden Bearbeitungszeiten betreffen die Beihilfegesuche der Ämter, welche in den Abschnitten 1 und 2 angeführt sind. Die angeführten Zeiträume enthalten nicht die Bearbeitungszeit des Amtes für Ausgaben, welche mehrere Woche betragen kann.
