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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • Contribuzione apprendisti dal 1° gennaio 2013

    Come noto, la Riforma Fornero ha introdotto alcune modifiche in materia di apprendistato (art. 1, commi 16-19, L. 92/2012), tra le quali alcune in materia contributiva.

  • Parlamentswahlen vom 24. und 25. Februar 2013

    Am Sonntag, den 24. Februar 2013 (von 8 bis 22 Uhr) und am Montag, den 25. Februar 2013 (von 07 bis 15 Uhr) findet die Wahl der Abgeordneten zum italienischen Parlament, zusammengesetzt aus Abgeordnetenkammer und Senat, statt.

  • Selbstberechnung INAIL: Zinssatz für die Ratenzahlung der Prämie 2012/2013

    Wie das INAIL mit der Mitteilung vom 15.01.2013 erklärt, lauten die Koeffizienten, die mit den Beträgen der zweiten, dritten und vierten Rate mit Fälligkeit am 16. Mai, 20. August und 18.

  • Rechtmäßiger Umgang mit dem Fahrtschreiber – Prüfung des Fortbildungsbedarfs

    Ein nicht korrekter Umgang mit dem Fahrtschreiber ist selbst unter Einhaltung der rechtlichen Normen möglich und kann sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen Sanktionen von Seiten der Kontrollorgane zur Folge haben.

  • Obligatorisches Schlichtungsverfahren im Falle von Entlassung aus einem objektiven wichtigen Grund – erste Erläuterungen

    Unter den vom Gesetz Nr. 92/2012 (Reform Fornero) eingeführten Neuerungen ist auf die Änderung zahlreicher Bestimmungen über die Entlassung hinzuweisen.

  • NISF: Seit 1. Januar 2013 neue Bemessungsgrundlagen und einprozentiger Zuschlag für Rentenfonds.

    VERSICHERUNGSMINIMUM Die als Grundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge dienende Entlohnung darf die Höhe der durch Gesetz, Verordnungen oder durch die von auf gesamtstaatlicher Ebene wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen abgeschlossenen Kollektivverträge bzw.

  • Einreisesperre für LKW ab 11. Februar 2013 um 14.00 Uhr, bis 12. Februar 2013 um 14.00 Uhr

    Die besagte Verfugung wirkt ab 14.00 Uhr des heutigen Tages bis Dienstag, 12. Februar 2013, um 14.00 Uhr. Nicht betroffen sind die Fahrzeuge nach Art. 3 des Dekrets Nr. 448/2012 des Ministers für Infrastruktur und Verkehr (LKW mit leicht verderblicher Ware und Einsatzmittel).

  • Beitragsbemessungsgrundlage: Beträge, die nicht zum Einkommen gerechnet werden

    Gemäß den Bestimmungen über die Angleichung, Rationalisierung und Vereinfachung der Steuer- und Vorsorgebestimmungen im Bereich der lohnabhängigen und gleichgestellten Erwerbstätigkeit (Gesetzesvertretendes Dekret vom 2.9.1997, Nr. 314; Rundschreiben des Finanzministeriums 23.12.1997, Nr.