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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: Hohe Temperaturen und ordentliche Lohnausgleichkasse

    Das INPS/NISF fasst in seiner Botschaft Nr. 2736 vom 26.07.2024 die Hinweise für die Einreichung von Anträgen und die Durchführung der Vorprüfung von Anträgen auf ordentliche Lohnausgleichskasse wegen zu hoher Temperaturen zusammen.

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das zweite Semester 2024 veröffentlicht

    Für das zweite Semester 2024 beträgt der Bezugssatz zur Berechnung der Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Geschäftsverkehr 4,25 %. De

  • Jung- und Frauenunternehmertum: Beihilfen von Invitalia für Neugründungen

    „ON - Oltre Nuove imprese a tasso zero" heißt die neue Förderung für Frauen und junge Menschen, die ein neues Unternehmen gründen.

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  • INPS/NISF: Elternurlaub 2024 – weitere Erläuterungen

    Im Anschluss an unser Rundschreiben Nr. N2024-34697 möchten wir Sie darüber informieren, dass das Inps/Nisf mit dem Nachricht Nr. 2704 vom 23.

  • Besondere Bereiche - die Überprüfung der Angemessenheit des Angebots ist nicht obligatorisch

    Für Vergabestellen, die in besonderen Bereichen tätig sind (Gas, Wasser, Strom, Verkehr usw.), ist die Prüfung der Angemessenheit der Angebote nicht obligatorisch.

  • Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung: „Leitlinien“ genehmigt

    Die „Leitlinien“ für die korrekte Anwendung der Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Gestaltung sind genehmigt worden.

  • Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (ab Februar 2025)

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Landesregierung mit Beschluss Nr. 703 vom 22.

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  • Die verwaltungsrechtliche Haftung von Unternehmen - das Urteil über die Strafzumessung auf Antrag (sog. Patteggiamento) ist weiterhin von Bedeutung

    Wenn man von der verwaltungsrechtlichen Haftung von Unternehmen nach dem GvD 231/01 spricht, ist ein grundlegendes, unvermeidbares Element, die Begehung einer der sogenannten Vortaten durch eine natürliche Person.