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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • INPS/NISF: erste Anleitungen bezüglich der neuen Anträge betreffend die sozialen Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Notsituation " COVID 19 - D.L. 41/21".

    In der Mitteilung Nr. 1297 vom 26.3.2021 erteilt das NISF/INPS die ersten Hinweise zu den Anträgen auf die von der Notverordnung Nr. 41 vom 22.

  • INPS/NISF: erste Anweisungen betreffend die Elternzeit 2021 für Mitarbeiter aufgrund des Notstandes COVID-19

    Das NISF/INPS erteilt in der Mitteilung Nr. 1276 vom 25.3.2021 erste Erläuterungen zum neuen Sonderurlaub für lohnabhängig arbeitende Eltern.

  • Schalter SCIP, REACH, CLP und Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter – 01.04.2021

    Der Unternehmerverband hat eine innovative Konvention mit einem Experten im Bereich SCIP, REACH, CLP und Verfassung der Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Substanzen und Mischungen abgeschlossen.

  • Aussetzung der Fahrverbote in den Osterferien

    Das Transportministerium hat mit dem Dekret vom 23. März (siehe Anlage) infolge des sanitären Notstandes und im Sinne der Erleichterung des Transportwesens die freie Fahrt für Schwerfahrzeuge auch an den kommenden Osterferien verfügt.

  • „Eilverordnung Sostegni“: Neue Bestimmungen im Bereich Arbeit

    Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen im Bereich Arbeit, die von der Eilverordnung Nr. 41 vom 22.03.2021 (am 23.

  • Der technische Beirat bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen auf Landesebene

    Mit dem Gesetzesdekret 76/2020, dem sogenannten “decreto semplificazioni”, wurde auf staatlicher Ebene der technische Beirat (Collegio consultivo tecnico - CCT) bei öffentlichen Bauarbeiten eingeführt.

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  • Körperlich anstrengende Arbeiten: Jährliche Meldung – Fälligkeit am 31. März 2021.

    Wir weisen darauf hin, dass am 31. März 2021 der Termin für die Vorlage der Meldung der körperlich anstrengenden Arbeiten abläuft.