Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
INAIL – Meldung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit – verpflichtende Neuerungen ab 1. Juli 2013-Weitere Erläuterungen des INAIL
Besagtes Rundschreiben liefert Erläuterungen insbesondere was die Meldung eines Arbeitsunfalles ober einer Berufskrankheit betrifft sowie über das Bestehen alternativer Mitteilungsmöglichkeiten für den Fall einer Fehlfunktion des informatischen Dienstes bzw.
INPS – Solidaritätsbeitrag zu Lasten der beim ehem. INPDAI eingetragen leitenden Angestellten – Weitere Klärungen des INPS
Mit der Mitteilung Nr. 9703 vom 14. Juni 2013 liefert das NISF Klärungen betreffend: - Beitragsalter von wenigstens 5 Jahren zum 31. Dezember 1995 - Codes für Uniemens-Meldung - Rückforderung von fälschlich eingezahlten und nicht geschuldeten Beiträgen (1)vgl. unsere Nachricht n.
Beitragssatz der gesonderten Verwaltung INPS/NISF 2013
Der Beitragsprozentsatz für Personen, die keine andere obligatorische Rentenversicherung haben, beträgt also insgesamt 27,72%. Für Personen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere obligatorische Rentenversicherung haben, beläuft sich der Beitragsprozentsatz 20,00%.
