Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Die Eilverordnung „Rilancio“: die wichtigsten Neuerungen für die Arbeitgeber nach dem Umwandlungsgesetz.
- ARTIKEL 67BIS – PFLICHTVERMITTLUNG – Arbeitseingliederung für sog. Careleavers - Die Reservequote für hinterbliebene Waisen und Ehepartner von Personen, die aufgrund von Arbeit, Krieg oder Dienst verstorben sind (Art. 18, Absatz 2, des Gesetzes Nr. 68 vom 12.
Gesetzesumwandlung des sog. “Decreto Rilancio”: Neuerungen betreffend Verlängerung von Lehrvertrag, befristeter Vertrag und Arbeitskräfteüberlassung auf befristete Zeit
Zu den wichtigsten und unmittelbar wirksamen Änderungen im Arbeitsbereich gehört Artikel 93, Absatz 1 bis, der die gesetzliche Verlängerung von befristeten Verträgen, Arbeitskräfteüberlassungen auf befristete Zeit und Lehrverträgen wie folgt vorsieht: "Die Laufzeit der Arbeitsverträge der Leh
Bildungsmesse Futurum: JobInfo
Die JobInfo ist Teil der Südtiroler Bildungsmesse Futurum (www.futurum.it). Unternehmen, die an der JobInfo teilnehmen möchten, können sich bei der Handelskammer anmelden (Details siehe Anlage).
Innovative Start-up-Unternehmen: Landesförderungen für Mietkosten
Begünstigte der Beihilfen sind in jeder beliebigen Form gegründete Start-up-Unternehmen mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Handelsregister der Handelskammer Bozen, in der Sondersektion als innovative Start-ups, eingetragen sind.