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Rundschreiben

Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

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  • “Job Speed Dating” am 5. April 2019 an der Freien Universität Bozen

    Unternehmen, die Stellen in Südtirol zu besetzen haben und (angehende) Absolventinnen und Absolventen suchen, können im Anmeldeportal Ihre Jobangebote und einen kurzen beschreibenden Text publizieren.

  • BREXIT: Informationskampagne der EU-Kommission zu den Zollbestimmungen im Falle eines “no deal”

    Ziel dieser Informationskampagne ist es, jene Unternehmen, welche auch nach dem 30. März Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien beibehalten wollen, über die Vorbereitungen zu informieren welche erforderlich sind, um den Übergang soweit als möglich zu erleichtern.

  • Rechtsvereinbarung mit dem Safety Park Südtirol

    Vorteile: Rabatt von 30 % auf den Listenpreis: - Training für Lkw- und Busfahrer: Eco-Drive-Training, Intensivtraining und Personal Coaching - Winterfit-Training - Intensiv-Training I für Pkw - Intensiv-Training II für Pkw - Kompakt-Training für Pkw Ansprechpartner im Verband: Barbara Ma

  • Rechtsvereinbarung: Zimmerreservierungen im Parkhotel Laurin und im Hotel Greif

    Die Vereinbarung, die der Unternehmerverband Südtirol mit dem Parkhotel Laurin und dem Hotel Greif in Bozen abgeschlossen hat, bietet den Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit, für ihre Gäste (Kunden, Lieferanten, Freunde oder Mitarbeiter) Zimmer zu buchen und hierfür erhebliche Kostenreduzierung

  • Einkaufsgruppe Energie: Neueinschreibungen bis 31. März 2019 möglich

    Um der Einkaufsgruppe Energie beitreten zu können, sind folgende Verbrauchsklassen vorgesehen: Strom: mindestens 1.000.000 kWh Jahresverbrauch pro Abnahmestelle Methangas: mindestens 100.000 m³ Gas Jahresverbrauch pro Abnahmestelle.

  • INPS/NISF: neue Kollektivvertragskodes in den UniEmens Meldungen

    Si rimette, in allegato, il messaggio INPS in argomento. Per ulteriori informazioni o domande potete rivolgervi al servizio sindacale dell'associazione.

  • Verlängerung und Erweiterung der obligatorischen und freiwilligen Elternzeit für die berufstätigen Väter ab 01. Jänner 2019.

    Die Dauer der obligatorischen Elternzeit für den berufstätigen Vater wird im Jahr 2019 von 4 auf fünf Tage angehoben. Diese fünf Tage können auch nicht in Form eines zusammenhängenden Zeitraums beansprucht werden (Mitteilung des INPS/NISF Nr. 591/2019).

  • INPS/NISF: Seit 1. Januar 2019 neue Bemessungsgrundlagen und einprozentiger Zuschlag für Rentenfonds.

    Die als Grundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge dienende Entlohnung darf die Höhe der durch Gesetz, Verordnungen oder durch die von auf gesamtstaatlicher Ebene wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen abgeschlossenen Kollektivverträge bzw.

  • Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Bezugssatz für das erste Semester 2019 veröffentlicht

    Im Staatlichen Amtsblatt Nr. 18 vom 22. Jänner 2019 ist die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums laut Art. 5 der G.v.V. Nr. 231 vom 9.10.2002, wie abgeändert von der G.v.V. Nr.

  • Landesbeiträge für betriebliche Investitionen - Ausschreibung für Kleinunternehmen eröffnet

    1. Begünstigte Begünstigte sind Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß EU – Definition. -Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern (Jahresarbeitseinheiten) und mit einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro.