Rundschreiben
Der Unternehmerverband Südtirol stellt seinen Mitgliedsunternehmen ein professionelles Team von spezialisierten Beratern zur Verfügung. In dieser Sektion finden Sie alle von unseren Expertinnen und Experten verfassten News zu aktuellen Themen. Der Zugriff ist den Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
“Job Speed Dating” am 5. April 2019 an der Freien Universität Bozen
Unternehmen, die Stellen in Südtirol zu besetzen haben und (angehende) Absolventinnen und Absolventen suchen, können im Anmeldeportal Ihre Jobangebote und einen kurzen beschreibenden Text publizieren.
BREXIT: Informationskampagne der EU-Kommission zu den Zollbestimmungen im Falle eines “no deal”
Ziel dieser Informationskampagne ist es, jene Unternehmen, welche auch nach dem 30. März Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien beibehalten wollen, über die Vorbereitungen zu informieren welche erforderlich sind, um den Übergang soweit als möglich zu erleichtern.
Rechtsvereinbarung mit dem Safety Park Südtirol
Vorteile: Rabatt von 30 % auf den Listenpreis: - Training für Lkw- und Busfahrer: Eco-Drive-Training, Intensivtraining und Personal Coaching - Winterfit-Training - Intensiv-Training I für Pkw - Intensiv-Training II für Pkw - Kompakt-Training für Pkw Ansprechpartner im Verband: Barbara Ma
Rechtsvereinbarung: Zimmerreservierungen im Parkhotel Laurin und im Hotel Greif
Die Vereinbarung, die der Unternehmerverband Südtirol mit dem Parkhotel Laurin und dem Hotel Greif in Bozen abgeschlossen hat, bietet den Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit, für ihre Gäste (Kunden, Lieferanten, Freunde oder Mitarbeiter) Zimmer zu buchen und hierfür erhebliche Kostenreduzierung
Einkaufsgruppe Energie: Neueinschreibungen bis 31. März 2019 möglich
Um der Einkaufsgruppe Energie beitreten zu können, sind folgende Verbrauchsklassen vorgesehen: Strom: mindestens 1.000.000 kWh Jahresverbrauch pro Abnahmestelle Methangas: mindestens 100.000 m³ Gas Jahresverbrauch pro Abnahmestelle.
INPS/NISF: neue Kollektivvertragskodes in den UniEmens Meldungen
Si rimette, in allegato, il messaggio INPS in argomento. Per ulteriori informazioni o domande potete rivolgervi al servizio sindacale dell'associazione.
Verlängerung und Erweiterung der obligatorischen und freiwilligen Elternzeit für die berufstätigen Väter ab 01. Jänner 2019.
Die Dauer der obligatorischen Elternzeit für den berufstätigen Vater wird im Jahr 2019 von 4 auf fünf Tage angehoben. Diese fünf Tage können auch nicht in Form eines zusammenhängenden Zeitraums beansprucht werden (Mitteilung des INPS/NISF Nr. 591/2019).