„End of Waste“ - Ausnahmeregelung "Einschreibung 2-bis" für Landwirte

Wie von der nationalen Gesetzgebung vorgesehen, können Landwirte beim „End of Waste“ von einer Ausnahmeregelung zur Einschreibung in die Kategorie 2-bis Gebrauch machen, sofern auf territoriale Ebene ein Rahmenabkommen unterzeichnet wird.
Das entsprechende Abkommen wird aktuell unterschrieben und demnächst in Kraft treten.
Im Rahmen des Webinars, welches am Mittwoch, 29. Oktober 2025 von 10:00-11:30 in Videokonferenz über die Plattform Zoom werden das Rahmenabkommen und die diesbezüglich geltenden Bestimmungen erläutert.
Fragen der Teilnehmenden an die Referenten können am Ende der Vorträge gestellt werden.
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